Hausregeln

Unsere Hausregeln

Liebe Gäste,

Wir heißen Sie herzlich willkommen in unserer Villa Grenzenlos und freuen uns über Ihren Aufenthalt! Damit Sie und zukünftige Gäste sich bei uns wohlfühlen können, bitten wir Sie, sich an die folgenden Regeln zu halten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

1. ALLGEMEINE RICHTLINIEN

A)Diese Hausregeln sind an den Mietvertrag geknüpft und die Beachtung der Hausregeln ist gleichzeitig auch eine Voraussetzung für den Mietvertrag. Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung kann Konsequenzen wie z.B. einen Abzug der Mietkaution haben.

B) Alle Gäste (und Besucher) müssen diesen Hausregeln und anderen Anweisungen des Vermieters /Verwalters folgen.

C) Dieses Ferienhaus ist auch für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Bitte achten Sie darauf, dass die Sicherheitstür oben an der Treppe geschlossen ist und lassen Sie ihr Kind niemals ohne Aufsicht. Gäste sind für die Sicherheit und das Verhalten der Kinder jederzeit verantwortlich.

D) Gäste und ihre Besucher sollten sich besonders in der Nacht zwischen 22:00 und 07:00 Uhr und bei der An- und Abreise ruhig verhalten und keinen starken Lärm verursachen.

E) Übermäßiger Lärm ist zu jeder Tages- und Nachtzeit untersagt und kann dazu führen, dass der Mietvertrag gekündigt wird, dass das Ferienhaus verlassen werden muss und dass ggf. zusätzliche Kosten anfallen, die von der Kaution abgezogen werden.

F) Wir bitten unsere Gäste und ihre Besucher um einen respektvollen Umgang mit den Anwohnern und Nachbarn.

 

2. KAUTION

Aus gegebenen Anlass benötigen wir fuer die Zeit Ihres Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von 250,00€.

Dazu werden Sie 5 Tage vor der Anreise eine Aufforderung bekommen Ihre Kreditkartendaten zu hinterlegen. Wir werden diese Daten nur aktivieren, wenn es nachweisbare Schäden gibt. Im Regelfall fliesst bei diesem Ablauf kein Geld.

 

3. BESUCHER

A) Gäste dürfen nur so viel Besucher aufnehmen, dass die Gesamtzahl von 6 Gästen nicht überschritten wird. Dies gilt nur für Übernachtungsgäste.

B) Gäste sind dafür verantwortlich, dass diese Besucherzahl nicht überschritten wird und dass Besucher sich an diese Hausordnung halten.

C) Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen im Vorfeld (während der Buchung) angekündigt und vom Vermieter akzeptiert werden. Zusätzliche Kosten können dabei anfallen ( Kurtaxe, Waeschepaket etc.)

 

4. EVENTS

A) Feste und andere große Versammlungen sind in diesem Ferienhaus nicht erlaubt.

B) Bei jedem Treffen in kleinem Kreis müssen sich die Gäste an die Vorgaben zur Lautstärke und Rücksicht auf die Nachbarn halten.

 

5. PARKEN UND PARKPLATZ

A) Gäste und ihre Besucher müssen sich an gegebene Parkvorschriften halten und die Fahrzeuge und Parkwege der Nachbarn beachten.

B) Für dieses Ferienhaus gibt es 2 Parkplätze auf dem Grundstück.

 

6. MÜLLTRENNUNG

A) Bitte entsorgen Sie den Abfall nach den örtlichen Vorgaben zur Mülltrennung (untenstehend) und in den dafür vorgesehenen Behältnissen.

B) Für diese Ferienwohnung gibt es folgende Vorgaben zur Mülltrennung zu beachten:

  • Blaue Tonnen- Papier
  • Graue Tonnen- Rest Müll
  • Braune Tonnen- Bio-Müll
  • Gelbe Säcke fuer Wertstoff ( Tonne ist beantragt)

 

7. SICHERHEIT

A) Jedes Mal, wenn Sie das Ferienhaus verlassen, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und Regen- und Wasserschäden vorzubeugen.

B) Licht,  Ventilatoren und elektronische Geräte wie z.B. Fernseher müssen ausgeschaltet werden, wenn sie nicht benutzt werden, um Energie zu sparen.

 

8. WERTGEGENSTÄNDE

Der Vermieter/Verwalter haftet nicht für Wertgegenstände oder Garderobe

 

9. RAUCHEN

Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet. Wenn Sie auf der Terrasse rauchen, entsorgen Sie bitte ordnungsgemäß die Zigarettenstummel und die Asche.

 

10. HAUSTIERE

Es sind grundsätzlich Max. 2 Hunde erlaubt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie eine Decke auf die Möbel legen, auf denen der Hund liegt. Im Anbau befindet sich eine Dusche für den Hund.

Bitte säubern sie ihn, bevor sie ihn ins Haus lassen. Im ganzen Ort finden Sie Kot-Tüten. Bitte sorgen Sie dafür, dass wir Hundebesitzer nicht einen schlechten Ruf bekommen und entsorgen Sie den Kot ihres Hundes in den Beuteln und den dafür vorgesehenen Mülleimern. Sollte Ihr Hund sich einmal auf dem Grundstück lösen, entsorgen Sie das bitte auch umgehend. Niemand möchte in so eine “Bombe” treten.

 

11. BESCHÄDIGUNGEN

A) Alle Schäden müssen dem Vermieter / Verwalter so schnell wie möglich gemeldet werden. Wenn entstandene Schäden nicht gemeldet werden, kann es zu einem Abzug von der Kaution führen.

B) Um Schäden zu vermeiden, dürfen (ohne vorherige Vereinbarung) keine Möbel von einem Raum in einen anderen gebracht werden.

C) Handtücher dürfen nicht aus der Ferienwohnung mitgenommen werden (z.B. für den Gebrauch am Strand). Separate Strandtücher sollten mitgebracht werden.

 

12. SCHLÜSSEL

A) Als Gast melden Sie sich bitte bei der Anreise beim VRG-Team: Dort erhalten Sie einen Code für die Eingangstür und Aktivtransponder. Beides ist für Sie am Anreisetag ab 16.00Uhr und am Abreisetag bis 12:00h freigeschaltet.

A) Die Anreise erfolgt zwischen 16:00 und 18:00 Uhr.

B) Bei der Abreise bitten wir unsere Gäste die Unterkunft bis spätestens 12:00 Uhr freizugeben.

Weitere Regelungen zur Abreise (Schlüsselübergabe, Müllentsorgung etc.)

A) Wir bitten Sie die Wohnung stets sauber zu halten und von Ihnen verursachte Flecken direkt zu beseitigen. Bitte räumen Sie auch das benutzte Geschirr sauber wieder in die Schränke ein.

B) Bitte hinterlassen Sie die Unterkunft bei Ihrer Abreise besenrein und in dem selben Zustand, in welchem Sie sie vorgefunden haben.

 

13. NOTFALL NUMMERN

A) Im Falle eines Notfalles bzgl. der Ferienwohnung kontaktieren Sie bitte: 0152-52008793

 

14. EINVERSTÄNDNIS

A) Eine Verletzung dieser Hausordnung verstößt gegen die Mietbedingungen gemäß Mietvertrag.

B) Der Eigentümer und/oder der Verwalter der Ferienwohnung behalten sich das Recht vor, den Mietvertrag zu beenden und Gäste oder Besucher, die sich weigern, diese Hausordnung zu befolgen oder Nachbarn oder andere Bewohner der Gemeinde belästigen aus der Wohnung und vom Grundstück zu verweisen.